Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.
OK
Mehr erfahren
Welche Fördermittel können beim Bau eines Passivhauses beantragt werden?

Welche Fördermittel können beim Bau eines Passivhauses beantragt werden?

Der Neubau von Energiesparhäusern wird von Kommunen, Ländern und dem Bund gefördert. Durch diese Fördermöglichkeiten sind Passivhäuser schon längst kein Luxus mehr. Eine Studie in diesem Bereich konnte sogar belegen, dass etwa 50 Prozent der Mehrkosten quasi weggefördert werden können. Darlehen und Zuschüsse für das Passivhaus Für den Bau von einem Passivhaus gibt es in der Regel öffentliche Zuschüsse. Dabei kann es sich um Zuschüsse oder sehr günstige Darlehen für die Investitionskosten handeln. Diese müssen nicht zurückgezahlt werden. Vor dem Bau des Hauses muss bereits ein Förderantrag gestellt werden. Des Weiteren vergibt die KfW Förderband bundesweit Kredite und Zuschüsse für energiesparende Baumaßnahmen. Das Passivhaus wird so zum Beispiel durch das Programm "KfW-Effizienzhaus 55" gefördert. Bauherren sollten sich zudem noch über die regionalen Förderprogramme vom Energieversorger, von Gemeinden oder Länder informieren. Meist ist es sogar möglich, mehrere Fördermittel zu kombinieren. Dann gibt es aber auch Programme, wo eine Kombination verboten ist. Im Laufe eines Jahres können sich zudem die Fördersätze verändern. Daher ist es am besten wenn man die genauen Konditionen im Vorfeld beim jeweiligen Fördermittelgeber erfragt.

Jetzt kostenlos und unverbindlich Hauskataloge verschiedener Baufirmen anfordern und viele Angebote bequem auf der Couch vergleichen

Gratis Kataloge anfordern