Welche Arbeiten muss der Bauherr bei einem Ausbauhaus selbst erledigen?
Welche Arbeiten vom Bauherren selber gemacht werden ist von Anbieter zu Anbieter verschiedenen und hängt von den vertraglichen Details ab, die vorab ausgehandelt wurden. Beim klassischen Ausbauhaus muss der Bauherr den Innenausbau seines Hauses übernehmen. Dazu gehören die Heizungsanlage, die Verlegung von Wasserleitungen und die komplette Elektroinstallation. Sogar den Estrich muss der Bauherr selbst schütten. Die Dämmung muss der Hausherr einbringen und die Rigipsplatten anbringen und verspachteln. Eher selbstverständlich sind die Malerarbeiten und das Verlegen sämtlicher Bodenbeläge für den Bauherrn des Einfamilienhauses. Allerdings sind die einzelnen Gewerke immer Verhandlungssache. Bereits im Bauvertrag für das Haus kann festgelegt werden, welche Arbeiten der Bauherr nicht selbst übernehmen möchte. Gibt er zum Beispiel die Schüttung des Estrichs an die Bauunternehmung ab, muss er dafür Sorge tragen, dass die Arbeiten, die er vorher ausführen muss, termingerecht fertig sind. Dies kann die Verlegung der Wasserleitungen betreffen. Schwierig wird es ebenfalls, wenn das Verfliesen von Bad und Küche von dem Fachunternehmen übernommen werden soll, der Bauherr aber zuvor seine Arbeiten noch verrichten muss. Gewährleistungsansprüche spielen hierbei eine wichtige Rolle. Platzen Fliesen, die von einer Fachfirma verlegt werden, nach dem Austrocknen auf, so kann dies an einem nicht sachgerecht verlegten Estrichs liegen. Der Bauherr hat hier die Beweispflicht. Bei diesen Punkten kommt es häufig zu Streitigkeiten, darüber sollte sich der Bauherr eines Ausbauhauses im Klaren sein. Es ist zu empfehlen, zusammenhängende Arbeiten auch immer zusammenhängend zu vergeben, d.h. die Estricharbeiten durch dieselbe Firma machen zu lassen, wie die Fliesenarbeiten.