Wann gilt ein Haus als schlüsselfertiges Fertighaus?
Das deutsche Recht kennt keine Definition des Begriffs schlüsselfertig. In der Praxis hat sich die Auffassung durchgesetzt, dass ein Haus bereits dann schlüsselfertig ist, wenn es ohne Schlüssel nicht mehr betreten werden kann. Das heißt, die Außenwände müssen stehen, das Haus muss ein Dach und Fenster sowie eine Haustür haben.