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Welche Fördermittel gibt es für den Bau eines Niedrigenergiehauses?

Welche Fördermittel gibt es für den Bau eines Niedrigenergiehauses?

Grundsätzlich werden nur Gebäude gefördert, die den Energiestandard, der aktuell gültig ist, übertreffen. Dieser wird aber nicht auf lange Sicht festgelegt, sondern mit jeder neuen Energiespareinordnung. Gefördert werden können Niedrigenergiehäuser vom Bund, den Kommunen oder Ländern. Eines der wichtigsten Programme ist der KfW. Dabei handelt es sich um die Kreditanstalt für Wiederaufbau. Die KfW-Förderung Die Möglichkeiten bestehen hier darin, entweder einen Zuschuss zu erhalten oder ein sehr zinsgünstiges Darlehen. Das Darlehen wird von dem Programm mit der Bezeichnung "Energieeffizient Bauen" gewährt. Allerdings muss dafür eine bestimmte Voraussetzung erfüllt sein. Der Jahresprimärenenergiebedarf vom Niedrigenergiehaus darf die Vorgaben der aktuellen Energiespareinordnung nicht überschreiten. Hier gibt es unterschiedliche KfW-Förderstufen, die sich nach dem Wert der Einsparung richten. Diese Stufen setzen sich wie folgt zusammen: - KfW-Effizienzhaus 70 - KfW-Effizienzhaus 55 - KfW-Effizienzhaus 40 Die Konditionen der KfW-Förderung Kombiniert werden darf diese Förderung zum Beispiel mit einem KfW-Wohneigentums-Programm. Über das Programm mit der Bezeichnung "Energieeffizient Bauen" können sogar bis zu 100 Prozent von den Bauwerkskosten finanziert werden. Ausgeschlossen sind dabei aber die Baukosten für das Grundstück und für Ferienhäuser. Diese Förderung wird zu einem festen Zinssatz von bis zu 10 Jahren gewährt. Die gesamte mögliche Laufzeit kann zwischen 8 bis 30 Jahren festgesetzt werden. Je nachdem welche Laufzeit gewählt wird, sind bis zu 5 Jahre an tilgungsfreier Zeit möglich und danach Raten im vierteljährlichen Rhythmus. Beträgt die Laufzeit nur 8 Jahre, dann ist auch eine endfällige Finanzierung möglich. Zudem besteht die Möglichkeit einer vorzeitigen Rückzahlung und zwar innerhalb der ersten Zinsbindungsfrist, ohne dass Zusatzkosten entstehen. Der Tilgungszuschuss beläuft sich beim KfW-55-Förderprogramm auf 5 Prozent und beim KfW-40-Programm auf 10 Prozent. Die maximale Fördersumme beläuft sich pro Wohneinheit auf 50.000 Euro. Andere Fördermöglichkeiten Zur KfW-Förderung können Bauherren aber noch auf andere Fördermittel zurückgreifen. Diese werden in der Regel von Ländern, Bund, Kommunen und Energieversorgern angeboten. Wie diese Förderprogramme genau aussehen, das variiert je nach Bundesland. Daher sollten sich Bauherren im Vorfeld genau informieren. In einigen Fällen ist auch die Kombination von verschiedenen Förderprogrammen möglich. Zudem gibt es eine weitere Möglichkeit der Förderung, die sich ausschließlich auf das Heizsystem bezieht. Für eine umweltbewusste Stromerzeugung und für das Heizen gibt es Sonderförderungn. So werden von der Bafa unter anderem Biomasseheizungen, Wärmepumpen und Solarthermienanlagen gefördert. Das KfW-Programm wird als "Erneuerbaren Energien Standard" bezeichnet.

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