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KFW - Förderprogramme ändern sich

Was ändert sich bei der Förderung der erneuerbaren Energien?

Durch die Novelle des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG), welches zum 1. August 2014 in Kraft treten soll, ist unter anderem vorgesehen, die Förderung dieser Energieformen zu drosseln. Welche einschneidenden Auswirkungen dies auf zukünftige Häuslebauer haben kann und wie Sie jetzt noch von günstigen Darlehen und Zuschüssen profitieren, soll in diesem Beitrag zur Sprache gebracht werden.

Welche Informationen gibt es bislang zur Novelle des EEG?


Wurden bislang Wind- und Solarenergie in nahezu unbegrenztem Ausmaß gefördert, soll diese ab Januar 2015 gedrosselt werden. Bei Solarenergie ist geplant, die Einspeisevergütung nur noch für Anlagen mit maximal 500 Watt, im Jahr darauf mit 250 Watt und 2017 mit 100 Watt zu gewähren. Dies gilt aber nur für die in dem jeweiligen Jahr errichteten Anlagen. Wer sich noch im Jahr 2014 für Fotovoltaik-, Biomasse- oder kleine Windkraftanlage entscheidet, profitiert über 20 Jahre hinweg von der derzeit gültigen Einspeisevergütung.

Wie kann ich selbst von den erneuerbaren Energien profitieren?

Die Heizöl- und die Strompreise kennen nur eine Richtung – nach oben. Deshalb ist es sehr sinnvoll, nach anderen Möglichkeiten der Strom- und Wärmeerzeugung Ausschau zu halten. Besonders effektiv sind hierbei Fotovoltaik-, Solarthermie- und Miniwindkraftanlagen, sind diese doch mit relativ geringem Aufwand montiert. Für die Anschaffung dieser Anlagen können Sie beispielsweise ein zinsgünstiges Darlehen der KfW-Bank in Anspruch nehmen.

Was ist die KfW-Bank und welche Maßnahmen im Bereich der erneuerbaren Energien fördert sie?

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau, so ihr vollständiger Name, wurde nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges gegründet und gewährt sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen zinsgünstige Darlehen für eine Vielzahl an Baumaßnahmen. Dazu gehören auch der Bau von Effizienzhäusern unterschiedlicher Standards und die Sanierung von Bestandsimmobilien. Mit dem Kredit „Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit 167“ wird beispielsweise der Austausch einer Heizungsanlage gefördert, sofern ein Wechsel zu erneuerbaren Energien erfolgt. Die Fördersumme liegt bei maximal 50.000 Euro, der aktuelle Zinssatz beträgt 2,22 Prozent.
Möchten Sie einen Vertrag zu den aktuellen Konditionen abschließen, muss der Antrag bis zum 31. Mai 2014 bei der KfW-Bank eingegangen sein (es gilt das Datum des Poststempels).  Dabei sollten Sie unbedingt die Bearbeitungszeiten Ihres Finanzberaters oder Ihres Bankberaters beachten, denn der Darlehensantrag kann nur über diese bei der KfW eingereicht werden.
Ab dem 01. Juni 2014 wird es zu Änderungen des Investitionsprogrammes kommen. So werden ab diesem Zeitpunkt nicht nur Heizungsanlagen, die mit erneuerbaren Energien arbeiten, gefördert, sondern auch kombinierte Anlagen, die sowohl erneuerbare Energien als auch fossile Energieträger verwenden. Fördermittel und Zuschüsse stellt auch das „Bundesamt für Ausfuhrkontrolle und Wirtschaft“ zur Verfügung, die ebenfalls unter Mithilfe des Finanzberaters beantragt werden können.

 
Warum sollte man sich schnell für ein KfW-Darlehen entscheiden?

 
Derzeit befinden sich die Zinsen auf einem historischen Tiefstand. Dies spiegelt sich auch in den zinsgünstigen Darlehen der KfW-Bank wieder. Gerade durch das Erneuerbare Energien Gesetz wird es in der Folge aber zu niedrigeren Zuschüssen und nur begrenzten Förderung kommen. Sind die Mittel abgerufen, muss bis zum Beginn des nächsten Kalenderjahres abgewartet werden. Auch die Einspeisevergütung sinkt in den nächsten Jahren erheblich. Rechnen Sie mit diesen Einnahmen, so sollten Sie noch in diesem Jahr eine Fotovoltaik-, Solarthermie- oder Miniwindkraftanlage installieren lassen. So profitieren Sie über 20 Jahre von einer gleichbleibenden Einspeisevergütung.

Veröffentlicht am 08.05.2014

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