Finanzierungsbestätigung
Bevor ein Fertighaushersteller auch nur einen Finger rührt, um ein bestelltes Fertighaus im Werk in Auftrag zu geben,wird er zunächst auf der Sicherung der Kaufpreiszahlung bestehen. Diese soll ihm die Bezahlung des Hauses nach Fertigstellung auch tatsächlich garantiere. Allerdings werden in vielen Fertighausverträgen sehr oft auch sogenannte Bank-oder Avalbürgschaften angefordert. Diese Bürgschaften sind allerdings für den Bürgschaftssteller, also den Fertighauskäufer, grundsätzlich kostenpflichtig. Sprich: die Bank oder das finanzierende Institut verlangen für die Bürgschaft, bis zur endgültigen Bezahlung des Fertighauskaufpreises, Aval-oder Bürgschaftsgebühren in Form von Zinszahlungen. Dies kann allerdings ganz gehörig ins Geld gehen, darum ist es kostengünstiger und für den Haushersteller im Prinzip genauso sicher und effizient, wenn ihm zur Kaufpreissicherung eine Finanzierungsbestätigung übergeben wird.