Festpreisgarantie
Beim Fertighausbau bei einer zu kurz vereinbarten Festpreisgarantie schnell die Kostenfalle zuschnappen, wenn diese nicht lange genug vereinbart wurde. Daher sollte zumindest für einen Zeitdauer von 12 Monaten die Preisgarantie auf den vereinbarten Kaufpreis festgezurrt werden. Besser sind 15 oder sogar 18 Monate. Denn sollten während der Zeit zwischen der Schließung des Kaufvertrages für das Fertighaus und dessen Fertigstellung eine erheblich längere Zeit als zunächst erwartet und geplant verstreichen und die Preise vom Fertighaushersteller währenddessen angehoben werden, müsste der Bauherr die so entstehende Differenz selbst tragen. Eine dann notwendig werdende neue, oft nachrangige Kreditaufnahme, muss der Kunde dann als Zusatzbelastung ebenfalls selbst finanzieren.