Barrierefreies Bauen
Barrierefrei Bauen – Wohnen mit mehr Selbstständigkeit Barrierefreies Bauen bedeutet, Wohnungen und Gebäude so zu planen und zu bauen, dass auch Menschen mit Behinderungen ohne fremde Hilfe und ohne jegliche Einschränkung alles nutzen können. Besonders in den letzten Jahren hat barrierefreies Bauen an Bedeutung gewonnen. Und das sowohl politisch als auch gesellschaftlich. Immer mehr findet das Thema Beachtung. Vor allem beim Neubau fließt schon bei der Planung die Barrierefreiheit mit ein. Vielen alten Gebäuden fehlt das komfortable Wohnen für Behinderte und ältere Personen. Bei neuen Gebäuden ermöglicht eine intelligente Planung, spätere Mehrkosten zu sparen. Der nachträgliche Um- und Einbau ist meist sehr teuer und aufwendig.
Warum barrierefreies Bauen?
Für viele Menschen ist barrierefreies Bauen eine Möglichkeit, um überhaupt mobil zu sein und selbstständig am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Ohne diese Voraussetzungen ist es behinderten und älteren Menschen meist nicht möglich, selbstständig von A nach B zu kommen. Ist die Bewegungsfähigkeit eingeschränkt, sind alte und behinderte Menschen auf Rollstuhl, Gehilfen, Rollator oder Ähnliches angewiesen, kann schon eine kleine Schwelle ein Fortkommen verhindern. Aber auch Kinder, ältere Menschen, Mütter mit Kinderwagen oder Menschen mit viel Gepäck sind auf barrierefreie Bauweisen angewiesen. Vielerorts wird barrierefreies Bauen immer noch auf behinderte Menschen beschränkt. Es ist aber viel mehr.
Was ist barrierefreies Bauen?
Barrierefreies Bauen ermöglicht es, Höhenunterschiede einfach zu überwinden, über ausreichend Bewegungsfreiheit zu verfügen, eben Bewegungsflächen zu haben und natürlich Halter, Griffe und Taster in der richtigen Höhe zur Verfügung gestellt zu bekommen. Alle Menschen, auch solche mit einer körperlichen Behinderung, müssen über die Möglichkeit verfügen, sich selbstständig und ungehindert bewegen zu können. Barrierefreiheit wird im Gesetz zur Gleichstellung für behinderte Menschen so beschrieben: „Zustand, in dem bauliche und sonstige Anlagen ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind." ?
Welche Normen und Standards gibt es beim barrierefreien Bauen?
In Deutschland schreiben DIN-Normen vor, wie Gebäude und Wohnungen gestaltete sein müssen, um als barrierefrei zu gelten. DIN-Normen sind aber keine Gesetze und Vorschriften und können nur als Empfehlung angesehen werden. Es gibt keine Gesetze, die beim Bau von Wohnungen Barrierefreiheiten vorschreiben. Diese Festlegungen werden in den Bauordnungen der Landesbehörden getroffen. Dort ist die Einhaltung von Normen für Barrierefreiheit für bestimmte Gebäude, Anlagen und Bauten wie zum Beispiel für Gebäude mit mehr als einer Wohnung geregelt. Die Landesbauordnung kann je nach Bundesland unterschiedliche Bestimmungen festschreiben. Je nach Art des Gebäudes oder der Anlagen können die DIN-Normen variieren.
Was wird in den DIN-Normen alles geregelt?
Ob Neubau oder Umbau, wer sein Haus, die Wohnung oder das gesamte Gebäude barrierefrei gestalten möchte, findet in den DIN-Normen Vorgaben zum Bau. Je nach Bundesland können verschiedene Normen gelten. Barrierefreies Bauen schreibt nicht nur den Bau von Rampen vor, um Höhenunterschiede zu überwinden. Die verschiedenen Normen gehen auf unterschiedliche Kriterien beim Bau ein. Zu den relevanten Normen für barrierefreies Bauen gehören: DIN 18065 DIN 18040-1 DIN 18040-2 DIN 18040-3 DIN 18024-1 DIN 18024-2 DIN 18025-1 DIN 18025-2 In diesen Normen ist unter anderem der Bau von Flächen, Türen, Rampen, Aufzügen, Treppen und Handläufen, Küchen, Bädern, Wänden und Fenstern, technischen Bestimmungen und Pkw-Stellplätzen geregelt.
Was ist beim Wohneigentum zu beachten?
Ein Anspruch auf Barrierefreiheit kann sowohl bei Mietwohnungen als auch bei Eigentumswohnungen geltend gemacht werden. Mit der Reform des Mietrechtes am 01. September 2001 ist der § 554a des Bürgerlichen Gesetzbuches in Kraft getreten. In diesem sind die Schutzregelungen für Menschen mit Behinderung geregelt. In Häusern, die Wohnungseigentum sind, haben Wohnungseigentümer, die eine Behinderung haben, das Recht auf einen barrierefreien Zugang. Das ist im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) zwar nicht ausdrücklich geregelt, ein Anspruch besteht aber.
Welche Anforderungen werden an barrierefreie Zugänge gestellt?
Treppen sind von behinderten Menschen meist nicht zu überwinden. Ebenso wie Bordsteine sind Sie das Paradebeispiel einer Barriere für viele Menschen. Und auch Kinder und alte Menschen haben mit Stufen zu tun. Für einen ungehinderten Zugang sind Rampen und Aufzüge angebracht. Treppen können auch nachträglich mit einem Lift ausgestattet werden. Wie umfassend das Thema Barrierefreiheit sein kann, ist vor allem bei Treppen zu sehen. Aufzug und Rampen reichen als Alternative nicht aus. Denn Menschen mit Platzangst werden nicht in einen Aufzug steigen, Menschen mit Gleichgewichtstörungen haben beim Begehen von Rampen Probleme. Für blinde oder betagte Menschen, die einen ellenlangen Umweg über eine lange Rampe machen sollen, ist das ein enormer Kraftaufwand. Und auch die Orientierung fällt dort schwer. Die Barrierefreiheit fängt also schon beim Treppenbau an. Angepasst Stufenhöhen und sichere Handläufe sind deshalb wichtiges Kriterium bei der Planung und beim Bau von Treppen. Türen müssen über entsprechende DIN-Normen verfügen, um einen ungehinderten Einlass zu ermöglichen.
Wie wird die Küche und Bad barrierefrei?
Zu den wichtigsten Räumen in einer Wohnung gehören wohl Küche und Badezimmer. Genau hier gibt es aber auch die größten Probleme für behinderte Menschen. Zu hohe Schränke, zu niedrige Waschbecken und fehlende Stützgriffe sind nur einige der Hindernisse in Küche und Badezimmer. Das Badezimmer ist einer der intimsten Orte in einer Wohnung. Wer möchte sich hier schon gern über die Schulter schauen lassen. Für Behinderte und ältere Menschen ist aber auch das genau der Ort, wo sie am meisten Hilfe benötigen. Haltegriffe am WC, ein unterfahrbares Waschbecken mit gebrochenen Kanten und verstellbaren Spiegel, ein Duscheneinstieg ohne Schwelle und der rutschsichere Boden erleichtern dem Behinderten die Nutzung des Badezimmers und bieten mehr Selbstständigkeit. Bei der barrierefreien Küche sollte besonderes Augenmerk auf die Arbeitsfläche und die Höhe der Hängeschränke gelegt werden. Wichtige Utensilien gehören in greifbare Nähe. Die Arbeitsfläche ist an die Höhe des Nutzers anzupassen. Aber auch die Anordnung ist entscheidend. Liegen Herd, Spüle und Arbeitsplatte nebeneinander, müssen lange Wege in Kauf genommen werden, die kraftraubend sind. Besser ist eine Anordnung über Eck. Karusselleinbauten im Schrank machen es auch für behinderte Menschen einfach, alle Utensilien zu erreichen. Vor der Einrichtung ist eine Fläche von 1,20 Meter nötig. Rollstuhlfahrer benötigen gar 1,50 Meter als Bewegungsfläche.
Wie lässt sich barrierefreies Bauen finanzieren?
Barrierefrei Bauen sollte nicht erst dann ein Thema sein, wenn es wirklich nicht mehr anders geht. Zu der Behinderung kommen dann nämlich meist auch noch finanzielle Kosten für Pflege, Medikamente und anderes. Müssen dann noch Umbauten finanziert werden, kann es schnell eng werden. Wer rechtzeitig vorsorgt, ist gut beraten. Wer vorsorgen möchte und gleich barrierefrei bauen möchte, sollte auf Eigenkapital Aufbau setzen. Ein Bausparvertrag sorgt für die finanziellen Mittel. So kann auch in späteren Jahren noch umgebaut werden, ohne sich mit einer hohen Kreditsumme zu belasten. Kurzfristige Umbaumaßnahmen können mit einer Sofortfinanzierung der Bausparkasse abgedeckt werden. Bausparkassen geben einen Sofortkredit. Sind bestimmte Bedingungen erfüllt, ist auch ein Blankodarlehn ohne Absicherung durch einen Eintrag im Grundbuch möglich. Barrierefreie Umbauten werden auch durch die Förderbank KfW durch zinsgünstige Kredite unterstützt. Allerdings ist die Vergabe an Bedingungen geknüpft. Beim Bau müssen Mindeststandards erfüllt werden. Hier ist es ratsam, einen Architekten oder Bauingenieur vor dem Bau zu konsultieren. Zinsgünstige Kredite für Baumaßnahmen, die im Zuge von Abbau von Barrieren ausgeführt werden, können auch bei den Bundesländern beantragt werden. Einige Bundesländer vergeben Kredite, die an bestimmte Zugangsvoraussetzungen gebunden sind, welche nicht in allen Ländern gleich sind. Und auch die Wohn-Riester kann seit 2014 für den Umbau zur Barrierefreiheit verwendet werden. Umbauten für ein alters- und behindertengerechtes Wohnen können innerhalb von drei Jahren nach Immobilienerwerb in Höhe von mindestens 6.000 € durchgeführt werden und danach in einer Höhe von mindestens 20.000 €. Die zweckgerichtete Verwendung muss vor dem Umbau von einem Sachverständigen bestätigt werden.
Wie kann ein Umbau im Behindertenfall finanziert werden?
Meist erfolgt der Umbau erst dann, wenn es nicht mehr anderes geht und eine ältere oder behinderte Person im Haushalt lebt. Erhält diese Person eine Pflegestufe, kann sich die Pflegekasse an den Kosten beteiligen. Die Beteiligung erfolgt in Höhe von bis zu 2.557 Euro pro Maßnahme. Der Zuschuss muss bei der zuständigen Pflegeversicherung beantragt werden. Der Antrag wird formlos eingereicht. Außerdem muss ein Kostenvoranschlag mit eingereicht werden. Sollte sich der Gesundheitszustand der betreffenden Person verschlechtern, kann der Antrag noch einmal eingereicht werden. Damit können weitere Maßnahmen, die nötig werden, ausgeführt werden. Beantragt werden muss der Zuschuss vor Ausführung der Bauleistungen.
Wie hoch können die Kosten für einen barrierefreien Umbau werden?
Die Kosten für einen Umbau zum barrierefreien Wohnen richten sich nach den Baumaßnahmen und können eine enorme Spannweite haben. Zwischen 2.000 und 40.000 € können alters- und behindertengerechte Umbauten kosten. Nach oben ist alles offen. So kann eine feste Rampe aus Beton pro Meter ab 650 € kosten. Ein entsprechender Handlauf kostet einschließlich Montage ab 330 € pro laufenden Meter. Eine neue Tür inklusive Türverbreitung kostet ab 800 € und ein Treppensitzlift ab 10.500 €. Die Kosten für einen Umbau summieren sich schnell. Vor allem in Küche und Badezimmer ist mit hohen Baukosten zu rechnen. Im Badezimmer kommen meist fix um die 20.000 € zusammen, in der Küche können es auch gut 15.000 € sein. Es lohnt sich also, für den Fall vorzusorgen oder gleich behindertengerecht zu bauen und so Kosten zu sparen.
Ist ein barrierefreier Neubau günstiger?
Wer ein Haus neu baut oder eine gekaufte Immobilie umbaut, sollte gleich an Barrierefreiheit denken. So können Kosten gespart werden. Es braucht später kein zweites Mal umgebaut werden. Auch wenn behindertengerechte Bauteile etwas mehr kosten als normale Bauteile, so brauchen diese nur einmal gekauft werden. Es lohnt sich also, von vornherein auf Barrierefreiheit zu achten. Möchte man dies nicht, sollte man wenigstens wichtige bauliche Voraussetzungen schaffen. Bei vermieteten Neubauten werden sowieso die Mindestkriterien von der Landesbauordnung gefordert. Wichtige Räumlichkeiten wie Bad und Küche sollten im Erdgeschoss liegen. Auch ein Schlafzimmer im Erdgeschoss ist ratsam.
Wo findet man Expertenrat zum barrierefreien Bauen?
Expertenrat ist bei Umbau von Wohnungen und Gebäuden wichtig. Umbauten lassen sich oft nur mit Experten realisieren. Nur diese können entscheiden, wie sich die Arbeiten umsetzen lassen. Für jeden Umbau sind die individuellen baulichen Gegebenheiten entscheidend. Lassen sich verschiedenen Umbauten wie zum Beispiel die bodengleiche Dusche an Ort und Stelle nicht realisieren, müssen Lösungen gefunden werden. Statische Verhältnisse müssen ebenso geprüft werden wie bauliche. Ingenieure und Architekten sind eine unschätzbare Hilfe bei altersgerechten Umbauten. Auch Handwerker, die bereits mehrfach in diesem Bereich tätig waren und Erfahrungen gesammelt haben, können zurate gezogen werden. Einige Förderungen wie die der KfW verlangen Auskunft von einem Sachverständigen. Auskunft erhalten Bauherren auch bei den Projektträgern für Modellvorhaben „Altersgerecht umbauen – Wohngebäude", Förderstellen der Bundesländer, der KfW, Bundesarchitektenkammer und anderen Stellen.